Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59706
ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16 (https://dejure.org/2016,59706)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.09.2016 - 3 BV 583/16 (https://dejure.org/2016,59706)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. September 2016 - 3 BV 583/16 (https://dejure.org/2016,59706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,59706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16
    Daher ist nicht ausgeschlossen, dass das einzuführende IT-System eine technische Einrichtung i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist, zumal insofern ausreichend ist, dass die technische Einrichtung zur Überwachung von Arbeitnehmern geeignet Ist (BAG vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82, NJW 1985, 450).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16
    (BAG vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 2; Kania in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 87 BetrVG Rdnr. 18).Vorliegend geht es um ein sog. "Desk-sharing-Prinzip".
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Unwirksamkeit, Maschinenführer,

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG Hessen vom 17. April 2007 - 4 TaBV 59/07, juris; LAG Hessen vom 8. Mai 2007 -4 TaBV 70/07, NZA-RR 2007, 637 [LAG Schleswig-Holstein 14.08.2007 - 5 Sa 150/07] ).b. Daran gemessen ist die.
  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 70/07

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerden nach § 13 AGG

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG Hessen vom 17. April 2007 - 4 TaBV 59/07, juris; LAG Hessen vom 8. Mai 2007 -4 TaBV 70/07, NZA-RR 2007, 637 [LAG Schleswig-Holstein 14.08.2007 - 5 Sa 150/07] ).b. Daran gemessen ist die.
  • LAG Hessen, 17.04.2007 - 4 TaBV 59/07

    Bestellung einer Einigungsstelle - Erfüllung innerbetrieblicher Verhandlungs- und

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG Hessen vom 17. April 2007 - 4 TaBV 59/07, juris; LAG Hessen vom 8. Mai 2007 -4 TaBV 70/07, NZA-RR 2007, 637 [LAG Schleswig-Holstein 14.08.2007 - 5 Sa 150/07] ).b. Daran gemessen ist die.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 15 TaBV 4/10

    Bestellung einer Einigungsstelle - Einsetzung einer von einem

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16
    Eine größere Anzahl von Beisitzern kommt nur in Betracht, wenn besonders schwierige oder umfangreiche Regelungsfragen zu entscheiden und deshalb besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten für die sachgerechte Behandlung in der Einigungsstelle erforderlich sind (LAG Baden-Württemberg vom 30. September 2010- 15 TaBV 4/10 BeckRS 2010, 76085).
  • LAG Hessen, 15.11.2016 - 4 TaBV 250/16

    Im Einigungsstellenbestellungsverfahren ist eine Anschlussbeschwerde nicht

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 - 3 BV 583/16 - zum Teil dahingehend abgeändert, dass die Zahl der Beisitzer der Einigungsstelle drei pro Seite beträgt.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 - 3 BV 583/16 - zum Teil abzuändern und die Zahl der Beisitzer auf drei pro Seite festzusetzen,.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht